AGB

Stand Januar 2014

1. ALLGEMEINES

1.1

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der MADD Agency – Evelin & Johanna Kluge GbR (nachfolgend MADD genannt). Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, MADD hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2

Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. URHEBERRECHT

2.1

Vorschläge, Konzepte und Entwürfe von MADD sowie Quellcode und Werk- und Reinzeichnungen stellen geschützte Werke im Sinne des §2 UrhG dar, so dass sie dem Schutzbereich dieses Gesetzes unterliegen. Ohne die Erlaubnis von MADD dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion benutzt oder verändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen und Details, ist unzulässig. MADD ist dazu berechtigt sich zu jeder Zeit als Urheber der von MADD geschaffenen Arbeiten zu bezeichnen und diese zu signieren.

3. ANGEBOT, LEISTUNGSUMFANG, ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN

3.1

Alle Preise gelten netto, zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.2

Die von MADD vorgelegten Angebote oder Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere im Zulieferbereich können Fremdeinwirkungen, z.B. Text- oder Druckkosten oftmals nur geschätzt werden, außerdem unterliegen derartige Kosten größeren Schwankungen, so dass eine Verbindlichkeit der angegebenen Preise und Kosten nicht eingeräumt werden kann. Eine Haftung für die gemachten Angaben ist daher ausgeschossen.

3.3

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.

3.4

Installation und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten wenn dies vereinbart ist.

3.5

Nach Fertigstellung des Projektes (Abnahme) ist eine weitere Betreuung des Projektes des Auftraggebers durch MADD nach Vereinbarung möglich. Ist nichts anderes vereinbart, gilt der regelmäßige Stundensatz von MADD als vereinbart.

4. ANGEBOT, LEISTUNGSUMFANG, ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN

4.1

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per E-Mail an MADD erfolgen.

4.2

Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Annahme der Bestellungen des Auftraggebers durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder Briefpost seitens MADD.

4.3

Auf elektronischem Wege übersandte Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.

5. AUFTRAGSERTEILUNG AN DRITTE

5.1

MADD ist berechtigt die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

5.2

MADD ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung von MADD vertragsgemäß mitgewirkt wurde, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.3 (MADD AGB) zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies MADD schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.

5.3

Aufträge an Werbeträger erteilt MADD in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.

5.4

Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet MADD nicht. MADD verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1

Die Vergütung ist jeweils zum Abschluss einer Projektstufe entsprechend dem für den Vertrag vereinbarten Zeitplan fällig.

6.2

Bei größeren Aufträgen werden Akontozahlungen berechnet, und zwar in der Regel 50% der Schlussabrechnung.

6.3

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann MADD Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Arbeiten zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen MADD auch dann zu, wenn der Arbeitgeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen, vielmehr bleibt sie vorbehalten.

6.4

Die Unterbreitung von Vorschlägen oder die Vorlage von auftragsbezogenen Entwürfen ist kostenpflichtig. Abgelehnte, nicht zur Ausführung gelangende Vorschläge oder Entwürfe sind ohne Nutzung nämlich als Konzeptions- bzw. Entwurfsvergütung zu entlohnen. Eine spätere Nutzung setzt in jedem Falle die Zustimmung von MADD und die Bezahlung eines Nutzungshonorars voraus. Soweit in dem zugrundeliegenden Vertrag die Leistungen nicht ausdrücklich genannt sind, gilt folgendes: In der Vergütung enthalten sind, soweit nicht anders vereinbart – Problembesprechung – Ausarbeitung einer Präsentation – Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte bei Ausführung des Auftrages durch MADD. In der Vergütung nicht enthalten und besonders zu zahlen sind – sämtliche Fremdkosten, außerordentliche Materialaufwendungen, Fotoarbeiten, Musteranfertigungen, außerordentliche Administrations – Organisationsarbeiten – Drucküberwachung und Beschaffung von Werbemitteln, allgemeine Spesen, die effektive Reisezeit und Reiseaufwendungen; – zusätzliche, gewünschte oder notwendige Besprechungen beim Auftraggeber oder Lieferanten; – zusätzliche vom Auftraggeber geforderte Entwurfsvarianten und Überarbeitungen. ­Diese in der Vergütung nicht enthaltenen Leistungen sind nach den entstehenden Kosten mit handelsüblichem Aufschlag abzurechnen. Die nicht enthaltenen Eigenleistungen (wie z.B. Reinzeichnungen, Umarbeitungen, Musteranfertigungen etc.) werden nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet.

7. LIEFERZEIT

7.1

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

7.2

Der Auftraggeber ist verpflichtet, MADD alle notwendigen Informationen und Materialien für die Durchführung des Vertrages zu übermitteln. Eine Verzögerung dieser Übermittlung durch den Auftraggeber oder durch am Projekt beteiligter Drittfirmen zieht auch eine entsprechende Verzögerung des Liefertermins nach sich. MADD wird den Auftraggeber dementsprechend über die Verzögerung informieren.

7.3

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die MADD trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleich ob bei MADD oder bei einem Erfüllungsgehilfen eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, etc. MADD wird dem Auftraggeber solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.

7.4

Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen, Programmen oder Programmteilen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet.

7.5

Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so ist MADD berechtigt, die Lieferzeit im eigenen Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers entsprechend zu verlängern.

7.6

Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

7.7

Schadensersatzansprüche für die Überschreitung von Fristen und Terminen, auch wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden, sind stets ausgeschlossen, es sei denn, dass MADD eigenes grobes Verschulden trifft.

8. NUTZUNGSRECHT

8.1

MADD räumt dem Auftraggeber mit der Übergabe der erstellten Vertragsgegenstände (Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken, Texte) ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Recht ein, diese nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke auf Dauer zu nutzen.

8.2

Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt.

8.3

Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Auftraggeber sind erlaubt.

8.4

Die Dekompilierung im Rahmen des § 69e UrhG bleibt ebenfalls gestattet. Die Rechte des Auftraggebers aus § 69d Abs. 2 und 3 UrhG bleiben ebenfalls unberührt.

8.5

An Entwürfen, Modellen, Skizzen u. ä. Arbeiten von MADD, die der Erarbeitung des endgültigen Projekts dienen, werden dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte eingeräumt. Wünscht der Auftraggeber eine Nutzung von Konzepten und Ideen aus der Entwurfsphase, bedarf es für die Einräumung von Nutzungsrechten einer gesonderten Vereinbarung.

8.6

MADD behält sich das Recht vor, mit dem Produkt in den üblichen Medien zu werben und den Auftraggeber als Referenz zu nennen. Dies kann durch Abbildungen sowie über funktionsfähige Ausschnitte des Produktes geschehen.

8.7

Bis zur vollständigen Bezahlung der MADD zustehenden Vergütung, behält sich MADD das Recht vor die nach § 6 eingeräumten Nutzungsrechte des Auftraggebers jederzeit ohne Frist und Ankündigung zu widerrufen.

9. KORREKTUREN UND ÄNDERUNGEN

9.1

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung wird MADD den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen.

9.2

Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen oder fachliche Feinspezifikationen zu beraten und zu verhandeln.

9.3

Soweit der Auftraggeber über Abschnitt 9.1 hinausgehende Änderungen wünscht, wird MADD, gegen Vergütung auf Zeit- und Materialbasis stundensätzlich tätig. MADD wird den dabei entstehenden Aufwand prüfen, sowie ob die gewünschte Änderung durchführbar ist, und den Auftraggeber dann darüber informieren, welche Änderungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und des Zeitplans voraussichtlich ergeben. Soweit möglich und notwendig, wird MADD auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat.

9.4

Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Parteien, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, das Projekt entsprechend in der bisher aktuellen Version realisieren.

9.5

Änderungsverlangen bedarf der Textform.

10. NUTZUNGSRECHT EXTERNE GEKAUFTE BILDMATERIALIEN

10.1

Bei einem Bild-Zukauf, sog. Stockphotos, für ein bestimmtes Projekt durch MADD, ist MADD Lizenzträger und kann dieses Bildmaterial nicht an den Kunden weitergeben.

11. ABNAHME UND BEANSTANDUNGEN

11.1

MADD zeigt die Abnahmebereitschaft der Projektergebnisse durch Übergabe an den Auftraggeber an.

11.2

Der Auftraggeber wird die Projektergebnisse nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Auftraggeber MADD umgehend mitteilen.

11.3

Entsprechen die Projektergebnisse im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen erklärt der Auftraggeber die Abnahme. Diese Erklärung erfolgt in Textform durch einen Freigabevermerk.

11.4

Geht in einer Frist von 10 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht.

11.5

Für Mängel, die dem Auftraggeber bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Auftraggeber nicht bekannt wurden oder die vom Auftraggeber nicht gemeldet wurden, stehen dem Auftraggeber die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht zu.

12. SACH- UND RECHTSMÄNGEL

12.1

Der Quellcode ist zur Darstellung auf die jeweils bei Vertragserfüllung aktuellste Version der sog. Standardbrowser geeignet. Standardbrowser sind Internet Explorer ab Version 8, Firefox ab Version 6 und Safari ab Version 5. Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen kann. Die unterschiedliche Darstellung mit unterschiedlichen Browsern und geringfügigen Abweichungen stellt deswegen keinen Mangel dar, insbesondere nicht abweichende Darstellung oder fehlende Funktionalitäten durch veraltete Browser.

12.2

Nutzungsbeschränkungen oder Fehler, die durch Bedienung, Hardware, Betriebssystem, Systemumgebung des Auftraggebers verursacht sind, sind keine Mängel. Für den Fall, dass sich bei der Fehlersuche oder Überprüfung zeigt, dass die Betriebsstörung nicht auf einem MADD zurechenbaren Mangel beruht, ist MADD berechtigt, den dadurch veranlassten Aufwand in Rechnung zu stellen.

12.3

Bei berechtigten Mängelrügen, hat der Auftraggeber ein Recht zur Nacherfüllung. Im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt MADD den Mangel nach Wahl des Auftragsgebers entweder durch Nachlieferung oder Nachbesserung. Der Auftraggeber hat MADD eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. MADD trägt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.

12.4

Die Mangelbeseitigung durch MADD kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Auftraggeber erfolgen.

12.5

Fehlerbeseitigungen sind grundsätzlich nur in der aktuellen Programmversion möglich, da ein Fehler in älteren Programmversionen nicht per Programmcode-Debugger nachvollziehbar ist. Eine neue Programmversion ist vom Auftraggeber auch zu übernehmen, wenn diese für ihn zu hinnehmbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen führt.

12.6

Der Auftraggeber gibt MADD zum Zweck der Gewährleistungsmaßnahmen jede notwendige Unterstützung, insbesondere durch Fehlermeldungen, Anwendungsdaten, Einblick in die Betriebsunterlagen, Benutzung der EDV-Anlage, Zugang zu den Betriebsräumen usw.

12.7

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat MADD die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Auftraggeber zumutbar sind.

12.8

Schadensersatzansprüche wegen des Mangels kann der Auftraggeber neben Rücktritt und Minderung geltend machen, wenn MADD ein Verschulden trifft. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

12.9

Die Gewährleistungsansprüche verjähren – außer bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie – nach Ablauf von 12 Monaten ab Gefahrübergang.

12.10

Im Falle der Arglist und im Falle der Übernahme einer Garantie durch MADD bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unberührt.

12.11

Die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel entfallen, wenn das Programm ohne die schriftliche Zustimmung von MADD verändert wurde und der Auftraggeber nicht beweist, dass der Mangel von einer vertragswidrigen Nutzung unabhängig ist und eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass dieser Umstand den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

13. EIGENTUMSVORBEHALT

13.1

Bei der Lieferung von Ware bleibt diese, bis zur vollständigen Bezahlung aller MADD noch gegenüber dem Auftraggeber zustehenden Forderungen, in deren Eigentum. Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an MADD ab, wobei MADD diese Abtretung annimmt. An den sonstigen Arbeiten räumt MADD lediglich Nutzungsrechte in dem vereinbarten Umfang ein, Eigentums- und Urheberrecht wird also nicht übertragen.

14. EIGENTUMSVORBEHALT

14.1

Sämtliche Fragen MADDs über Angelegenheiten des Unternehmens des Auftragsgebers werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. MADD wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.

14.2

MADD wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das gemeinsame Projekt sein können.

14.3

Von MADD gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 5 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden MADD unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.

15. HAFTUNG

15.1

Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von MADD, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an MADD, stellt er MADD von jeglicher Haftung frei. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

15.2

Der Auftraggeber gewährleistet, dass die MADD zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien vollumfänglich frei von Rechten Dritten sind und auch aus rechtlicher Sicht für die Nutzung im Projekt zur Verfügung gestellt werden dürfen.

15.3

Sollten trotzdem Rechte Dritter (z.B. Marken-, Geschmacksmuster oder Patentrechte) durch die Nutzung der bereitgestellten Materialien durch MADD berührt werden, stellt der Auftraggeber MADD von etwaigen Ansprüchen Dritter frei und wird dies auch gegenüber den Dritten auf Anfrage mitteilen. Im laufenden Verfahren wird der Auftraggeber auf Seiten MADDs beitreten. Er wird dieser sämtliche Kosten, insbesondere auch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten.

15.4

Der Auftraggeber ist verpflichtet angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass ein Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß funktioniert, und zwar durch ein Ausweichverfahren, Datensicherung, Störungsdiagnose usw. Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaigen Datenverlust vorzubeugen und regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherung vorzunehmen. MADD haftet nicht für etwaige Schäden aus Datenverlust.

15.5

Wenn die von MADD übernommenen Aufgaben/Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Kunden sowie Veränderungen von Quellcode oder Datenbanken mit sich bringen, wird der Auftragsgeber rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten von MADD in Kenntnis gesetzt, eine leicht rekonstruierbare Sicherung der Daten sicherzustellen.

15.6

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 14 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von MADD ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. MADD übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 15.5 beruhen.

15.7

Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen MADD verjähren spätestens nach Ablauf von 12 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

15.8

Ein aus der Beratung und Optimierung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit wird von MADD mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung und den Einfluss von nicht vorhersehbaren externen Faktoren, insbesondere bei der Suchmaschinenoptimierung, nicht garantiert werden.

16. DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG

16.1

MADD verwendet die vom Auftraggeber zum Zwecke des Vertrages angegeben persönlichen Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages. Die Daten werden außer zum Zwecke der Vertragsdurchführung nicht an Dritte weiter gegeben. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung gehört, werden die Kundendaten, soweit eine Aufbewahrung nicht aus gesetzlichen Gründen notwendig ist, gelöscht, sofern der Auftraggeber einer weiteren Verarbeitung und Nutzung der Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Der Auftraggeber kann jederzeit unentgeltlich die gespeicherten Daten bei MADD abfragen, ändern oder löschen lassen. Etwaige Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden.

16.2

Über die von MADD erstellte Web-Präsenz des Kunden erhobenen Daten stehen allein im Eigentum des Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

16.3

MADD weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Weitergehende Datensicherungsmaßnahmen durch MADD sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall nicht geschuldet.

16.4

Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

16.5

Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.

17. ABWERBUNGSVERBOT

17.1

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine Mitarbeiter von MADD abzuwerben oder ohne Zustimmung von MADD anzustellen. Dies gilt auch für eine Verpflichtung der an der Zusammenarbeit beteiligten freien Mitarbeiter und Subunternehmer. Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von MADD der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

18. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE

18.1

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschl. Wechsel- und Urkundenprozesse ist Fischbachau, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.

18.2

Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der genannten Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingung nicht berührt. Die unwirksame Bedingung wird in einen solchen Falle viel mehr durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.